Zusatzleistung — auf Wunsch oder bei Bedarf

Mitarbeiter-
einweisungen

Die beste Sicherheitsplanung nützt nichts, wenn die Menschen auf der Baustelle sie nicht kennen. Die Einweisung schließt diese Lücke: Sie macht aus Regeln auf Papier sicheres Verhalten vor Ort. Wir führen sie verständlich, baustellenbezogen und nachweissicher durch.

Rechtsgrundlage: ArbSchG §12 · DGUV Vorschrift 1
ZECH
ZÜBLIN
HOCHTIEF
GOLDBECK
Schwitzke Project
Deutscher Städtetag
umdasch Store Makers
Grüne Erde
RuM Project
STRABAG
Tesla
Coca-Cola European Partners
ACTION
Uniper
Terrawatt
PENNY
ALDI
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft
Spielart Grün
Shop Vision
Telefónica
HIH
Union Invest
Sächsische Großbäckerei UNION
LINDNER Bau
Alternative Wohngenossenschaft Connewitz
MANGO
BREMER
BÖTTCHER
Schlegel
raum22
3B Pharmaceuticals
Branicks Group AG
Modelar Bau
TU Braunschweig
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
SIB
BERGER
BAUWENS
Fliegel Textilservice
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Was ist die Mitarbeitereinweisung?

Die Unterweisung der Beschäftigten ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz Pflicht: Jeder Mitarbeiter muss über die Gefahren an seinem Arbeitsplatz und die geltenden Schutzmaßnahmen informiert werden — und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig. Auf der Baustelle kommt die baustellenbezogene Einweisung hinzu, mit der jeder Neue mit den konkreten Gegebenheiten vertraut gemacht wird.

Sie ist das Bindeglied zwischen Sicherheitskonzept und Wirklichkeit: Hier erfahren die Beschäftigten, was die Baustellenordnung von ihnen verlangt, wo die Fluchtwege des Alarmplans verlaufen und welche besonderen Gefahren auf dieser Baustelle bestehen.

Was die Einweisung umfasst

  • Die spezifischen Gefährdungen der Baustelle und der jeweiligen Tätigkeit
  • Geltende Schutzmaßnahmen und Pflicht zur persönlichen Schutzausrüstung
  • Inhalte der Baustellenordnung und der Verkehrsregelung
  • Verhalten im Notfall — Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Meldewege
  • Standorte von Erste-Hilfe-Material und Löscheinrichtungen
  • Ansprechpartner für Sicherheitsfragen vor Ort

Verständlich für alle

Auf Baustellen arbeiten häufig Beschäftigte unterschiedlicher Herkunft und Sprache. Eine Einweisung, die nur formal abgehakt wird, schafft Scheinsicherheit. Wir legen Wert darauf, dass die Inhalte tatsächlich ankommen — anschaulich, mit Bezug auf die reale Baustelle und, wo nötig, sprachlich angepasst.

Verstehen ist wichtiger als Unterschreiben: Eine Unterschrift unter ein Protokoll schützt niemanden — verstandene Gefahren schon.

Dokumentation und Nachweis

Jede Einweisung wird dokumentiert: Wer wurde wann zu welchen Inhalten unterwiesen. Diese Nachweise sind nicht nur rechtlich erforderlich, sie sind auch im Schadensfall von Bedeutung. Wir stellen eine prüfsichere Dokumentation bereit, die sich nahtlos in Ihre übrige Sicherheitsorganisation einfügt.

Auf Wunsch verzahnen wir die Einweisungen mit der laufenden Koordination in der Ausführungsphase, sodass bei neuen Gefährdungen rechtzeitig nachunterwiesen wird.

Weitere Leistungen

Direkt verwandt

Die Einweisung vermittelt, was diese Leistungen festlegen.

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Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter verständlich und dokumentiert. Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben.

info@bausafe.de
Antwort innerhalb 1 Werktag
6 Standorte · Bundesweit tätig

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SiGeKo nach RAB 30

Koordination in Planung und Ausführung gemäß BaustellV und RAB 30 — vollständig und rechtssicher.

Gefahrstoffe nach TRGS

Qualifizierte Koordination bei Arbeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich kontaminierter Bereiche.

SCC / SGU-Zertifizierung

Zertifiziert nach SCC / SGU — relevant für Industriebaustellen und Projekte in der Chemie.

Befähigte Person für Gerüste

Prüfkompetenz für Gerüste nach TRBS 2121 — für erhöhte Sicherheitsanforderungen.