Standardleistung — in jedem Auftrag enthalten

Koordination
Planungsphase

Die frühzeitige Einbindung des SiGeKo in die Planungsphase ist nicht nur gesetzliche Pflicht — sie ist der wirksamste Moment, um Risiken auf der späteren Baustelle zu minimieren. Wir koordinieren alle sicherheitsrelevanten Aspekte zwischen Planern, Architekten und Fachbüros, bevor der erste Bagger rollt.

Rechtsgrundlage: BaustellV §3 Abs. 1 · RAB 30
ZECH
ZÜBLIN
HOCHTIEF
GOLDBECK
Schwitzke Project
Deutscher Städtetag
umdasch Store Makers
Grüne Erde
RuM Project
STRABAG
Tesla
Coca-Cola European Partners
ACTION
Uniper
Terrawatt
PENNY
ALDI
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft
Spielart Grün
Shop Vision
Telefónica
HIH
Union Invest
Sächsische Großbäckerei UNION
LINDNER Bau
Alternative Wohngenossenschaft Connewitz
MANGO
BREMER
BÖTTCHER
Schlegel
raum22
3B Pharmaceuticals
Branicks Group AG
Modelar Bau
TU Braunschweig
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
SIB
BERGER
BAUWENS
Fliegel Textilservice
ZECH
ZÜBLIN
HOCHTIEF
GOLDBECK
Schwitzke Project
Deutscher Städtetag
umdasch Store Makers
Grüne Erde
RuM Project
STRABAG
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Coca-Cola European Partners
ACTION
Uniper
Terrawatt
PENNY
ALDI
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft
Spielart Grün
Shop Vision
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HIH
Union Invest
Sächsische Großbäckerei UNION
LINDNER Bau
Alternative Wohngenossenschaft Connewitz
MANGO
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BÖTTCHER
Schlegel
raum22
3B Pharmaceuticals
Branicks Group AG
Modelar Bau
TU Braunschweig
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
SIB
BERGER
BAUWENS
Fliegel Textilservice

Was ist die Koordination in der Planungsphase?

Gemäß BaustellV §3 Abs. 1 muss der Bauherr für Baustellen, bei denen mehrere Unternehmen tätig werden, einen SiGeKo bereits in der Planungsphase bestellen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Größe des Vorhabens — sobald zwei oder mehr Gewerke gleichzeitig tätig sein werden, greift sie.

Die Koordination in der Planungsphase bedeutet: Sicherheit wird eingebaut, nicht nachgerüstet. Konflikte zwischen Gewerken, gefährliche Schnittstellen und ungelöste Fragen zur Baustellenlogistik lassen sich in der Planung mit wenig Aufwand lösen — auf der Baustelle kosten sie Zeit, Geld und im schlimmsten Fall Menschenleben.

Was wir in der Planungsphase konkret tun

  • Analyse der Planungsunterlagen auf sicherheitsrelevante Aspekte und Schnittstellen zwischen Gewerken
  • Koordination der Sicherheitsbelange zwischen Architekten, Fachplanern und Statikern
  • Erstellung des SiGe-Plans auf Basis der vorliegenden Planung
  • Mitwirkung bei der Ausschreibung — sicherheitsrelevante Anforderungen fließen in die Leistungsbeschreibungen ein
  • Einreichung der Vorankündigung bei der zuständigen Behörde (sofern erforderlich)
  • Identifikation besonderer Risiken: Gefahrstoffe im Bestand, Kampfmittel, Denkmalschutz, laufender Betrieb
  • Abstimmung mit dem Bauherrn über Ablaufplanung und Phasenübergänge

Wann beginnt die Planungsphase für den SiGeKo?

So früh wie möglich — idealerweise parallel zum Beginn der Entwurfsplanung. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr Einfluss können wir auf die Sicherheitsarchitektur des Projekts nehmen. Viele Bauherren beauftragen uns erst kurz vor Baubeginn: Das ist möglich, aber nicht optimal.

Unsere Empfehlung: Spätestens mit Beginn der Ausführungsplanung sollte der SiGeKo beauftragt sein. Bei komplexen Projekten mit besonderen Risiken — Altlasten, laufendem Betrieb, Denkmalschutz — schon mit dem Entwurf.

Übergang zur Ausführungsphase

Die Planungsphase endet nicht abrupt mit dem Baubeginn. In der Praxis laufen beide Phasen häufig parallel — Planungsänderungen treten auf, neue Gewerke kommen hinzu, der SiGe-Plan wird fortgeschrieben. Wir betreuen beides aus einer Hand und stellen sicher, dass kein Informationsverlust beim Übergang entsteht.

Die Koordination Ausführungsphase ist der natürliche Anschluss — und wir empfehlen, beide Phasen aus einer Hand zu vergeben.

Weitere Leistungen

Direkt verwandt

Die Planungsphase ist der Anfang — diese Leistungen schließen sich direkt an oder ergänzen sie.

Anfrage

Projekt in
der Planungsphase?

Je früher wir eingebunden sind, desto mehr können wir für Sie tun. Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben.

info@bausafe.de
Antwort innerhalb 1 Werktag
6 Standorte · Bundesweit tätig

Abweichender Auftraggeber / Angebotsadressat
Angebotsadressat

Unverbindlich · Keine Weitergabe Ihrer Daten · Antwort in 1 Werktag

SiGeKo nach RAB 30

Koordination in Planung und Ausführung gemäß BaustellV und RAB 30 — vollständig und rechtssicher.

Gefahrstoffe nach TRGS

Qualifizierte Koordination bei Arbeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich kontaminierter Bereiche.

SCC / SGU-Zertifizierung

Zertifiziert nach SCC / SGU — relevant für Industriebaustellen und Projekte in der Chemie.

Befähigte Person für Gerüste

Prüfkompetenz für Gerüste nach TRBS 2121 — für erhöhte Sicherheitsanforderungen.