SiGeKo — die Abkürzung kurz erklärt
SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Gemeint ist eine Person, die auf einer Baustelle die Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz über alle beteiligten Gewerke hinweg koordiniert. Die Funktion ist kein Marketingbegriff, sondern in der Baustellenverordnung (BaustellV) gesetzlich verankert.
Der Hintergrund ist einfach: Sobald mehrere Firmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten, entstehen Gefahren, die keine der Firmen allein überblickt — etwa wenn ein Gerüstbauer und ein Dachdecker im selben Bereich tätig sind. Genau diese Schnittstellen zu erkennen und zu entschärfen, ist die Aufgabe des SiGeKo.
Ein SiGeKo ist eine neutrale Koordinationsinstanz — kein Bauleiter und keine Aufsichtsbehörde. Er sorgt dafür, dass die Sicherheit auch dann nicht untergeht, wenn auf der Baustelle Zeit- und Kostendruck steigen.
Woher kommt die Funktion? Die rechtliche Grundlage
Die Baustellenverordnung gilt seit 1998 und setzt die europäische Richtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht um. Konkretisiert werden die Aufgaben durch die RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) — sie beschreiben, welche Eignung ein Koordinator mitbringen muss und wie die Koordination in der Praxis abläuft.
Wichtig zu verstehen: Die BaustellV richtet sich an den Bauherrn, nicht an die ausführenden Firmen. Wer baut, trägt die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter SiGeKo bestellt wird — auch wenn ein Architekturbüro oder ein Generalunternehmer die praktische Abwicklung übernimmt.
Was macht ein SiGeKo konkret?
Die Tätigkeit teilt sich in zwei Phasen, die jeweils eigene Schwerpunkte haben:
In der Planungsphase
Schon bevor der erste Bagger anrollt, fließen Sicherheitsaspekte in die Planung ein. Der SiGeKo erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), reicht — falls erforderlich — die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde ein und sorgt dafür, dass Sicherheitsleistungen bereits in Ausschreibungen und Bauverträgen berücksichtigt werden.
In der Ausführungsphase
Während gebaut wird, koordiniert der SiGeKo das Zusammenspiel der Gewerke, führt Begehungen und Sicherheitsbesprechungen durch, hält den SiGe-Plan aktuell und weist auf Gefährdungen hin. Am Ende stellt er die Unterlage für spätere Arbeiten zusammen — eine Dokumentation, die bei künftigen Wartungen, Umbauten oder Sanierungen am Gebäude wichtig wird.
| Aufgabe | Planung | Ausführung |
|---|---|---|
| SiGe-Plan erstellen & fortschreiben | erstellen | anpassen |
| Vorankündigung an die Behörde | einreichen | — |
| Gewerke koordinieren & Begehungen | vorbereiten | laufend |
| Unterlage für spätere Arbeiten | anlegen | fertigstellen |
Sie planen ein Bauvorhaben und brauchen einen SiGeKo? Wir übernehmen die Koordination in beiden Phasen — bundesweit, an sechs Standorten.
Jetzt anfragen →Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Nicht jede Baustelle braucht zwingend einen SiGeKo. Die BaustellV knüpft die Pflicht an zwei Bedingungen, die zusammenkommen müssen: Erstens sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, zweitens wird einer der Schwellenwerte überschritten — mehr als 30 Arbeitstage bei gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigten oder mehr als 500 Personen-Arbeitstage.
Diese Schwellen werden in der Praxis schneller erreicht, als viele Bauherren erwarten. Eine ausführliche Erklärung mit Tabelle und Rechenbeispiel finden Sie in unserem Beitrag Ab wann ist SiGeKo Pflicht?
Achtung Haftung: Wer als Bauherr einen SiGeKo bestellen müsste, es aber unterlässt, handelt ordnungswidrig — und haftet im Schadensfall persönlich. Die Bestellung ist deshalb keine Formalie, sondern echte Absicherung.
Wer darf SiGeKo sein?
Die Funktion ist an klare Eignungsanforderungen geknüpft. Ein SiGeKo braucht:
- eine baufachliche Grundqualifikation — etwa als Architekt, Bauingenieur oder Meister,
- eine spezielle arbeitsschutzfachliche Weiterbildung sowie Koordinatorenkenntnisse nach RAB 30,
- und — in der Praxis entscheidend — echte Baustellenerfahrung.
Gerade der letzte Punkt macht den Unterschied: Ein Koordinator ohne Baustellenpraxis wird von ausführenden Firmen oft nicht ernst genommen. Der Bauherr darf die Rolle bei entsprechender Eignung selbst übernehmen, beauftragt sie aber meist an einen externen, qualifizierten Koordinator.
SiGeKo, Bauleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit — was ist der Unterschied?
Die Rollen werden häufig verwechselt. Der Bauleiter verantwortet die ordnungsgemäße Bauausführung und Termine. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät einen einzelnen Arbeitgeber zu dessen eigenem Arbeitsschutz. Der SiGeKo dagegen blickt gewerkeübergreifend auf die gesamte Baustelle und koordiniert dort, wo die Verantwortungsbereiche einzelner Firmen aufeinandertreffen — genau diese Schnittstelle deckt sonst niemand ab.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Abkürzung SiGeKo?
Was macht ein SiGeKo?
Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Wer darf SiGeKo sein?
Der SiGeKo ist die neutrale Klammer um alle Gewerke einer Baustelle. Er macht Sicherheit planbar, schützt die Beschäftigten und sichert den Bauherrn rechtlich ab. Sobald mehrere Firmen beteiligt sind, lohnt sich die frühe Beauftragung — oft schon unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte.