Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes — und für jeden Arbeitgeber Pflicht. Wir erstellen sie systematisch und baustellenbezogen: Wir ermitteln die Gefährdungen, bewerten sie und leiten konkrete, umsetzbare Schutzmaßnahmen ab.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz die Grundpflicht jedes Arbeitgebers: Er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für seine Beschäftigten ermitteln, bewerten und daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten. Sie ist kein einmaliges Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess.
Auf der Baustelle ist sie besonders anspruchsvoll, weil sich die Gefährdungslage mit jedem Bauabschnitt ändert. Wichtig zur Abgrenzung: Die Gefährdungsbeurteilung betrifft die eigenen Beschäftigten eines Unternehmens — anders als der SiGe-Plan, der das Zusammenwirken mehrerer Firmen koordiniert.
Eine gute Gefährdungsbeurteilung greift nicht sofort zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie fragt zuerst: Lässt sich die Gefahr technisch beseitigen? Wenn nicht — lässt sie sich organisatorisch begrenzen? Erst danach kommt die persönliche Schutzausrüstung ins Spiel.
Dieser Ansatz spart langfristig Aufwand und schützt wirksamer: Eine technisch beseitigte Gefahr erfordert keine ständige Kontrolle, ob alle Beschäftigten ihre Ausrüstung korrekt tragen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist fortzuschreiben, sobald sich etwas Wesentliches ändert: neue Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel, ein Unfall oder eine Beinahe-Situation. Bei Bauprojekten mit besonderen Risiken — etwa Arbeiten in kontaminierten Bereichen — ist sie besonders sorgfältig zu führen.
Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung so, dass sie nicht in der Schublade verschwindet, sondern als praktisches Steuerungsinstrument für den Arbeitsschutz im Unternehmen dient.
Die Gefährdungsbeurteilung steht im Zusammenspiel mit diesen Leistungen.
Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung systematisch und baustellenbezogen. Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben.