Die Aufgaben eines
SiGeKo im Überblick

Von der ersten Planungsskizze bis zur Schlüsselübergabe: Was ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV und RAB 30 wirklich leistet.

Worum geht es bei den SiGeKo-Aufgaben?

Die Kernaufgabe eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Er koordiniert alle Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz so, dass die Arbeiten verschiedener Firmen auf einer Baustelle sicher ineinandergreifen. Was simpel klingt, ist in der Praxis anspruchsvoll — denn keine der beteiligten Firmen überblickt die Baustelle als Ganzes.

Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) und werden in der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) konkretisiert. Üblicherweise unterteilt man sie in zwei Phasen: die Planung und die Ausführung.

Grundprinzip

Der SiGeKo arbeitet gewerkeübergreifend. Sein Blick gilt nicht der einzelnen Firma, sondern den Schnittstellen dazwischen — dort entstehen die meisten vermeidbaren Gefährdungen.

Aufgaben in der Planungsphase (§ 3 Abs. 2)

Sicherheit beginnt nicht auf der Baustelle, sondern am Planungstisch. Deshalb sollte der SiGeKo möglichst früh bestellt werden — idealerweise zu Beginn der Planung. In dieser Phase gehören zu seinen Aufgaben:

  • Erstellung des SiGe-Plans: Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan dokumentiert die Schutzmaßnahmen und stimmt sie auf den Bauablauf ab.
  • Vorankündigung: Bei größeren Vorhaben wird die Baustelle vorab bei der zuständigen Behörde angemeldet.
  • Wechselwirkungen erkennen: Gefährdungen, die durch das zeitliche und räumliche Zusammentreffen mehrerer Gewerke entstehen, werden im Vorfeld identifiziert.
  • Beratung zur Terminplanung: Der SiGeKo weist auf Konflikte hin, etwa wenn sich gefährliche Arbeiten überschneiden würden.
  • Sicherheit in Ausschreibungen: Schutzanforderungen fließen bereits in Vergabe- und Vertragsunterlagen ein.

Aufgaben in der Ausführungsphase (§ 3 Abs. 3)

Sobald gebaut wird, verlagert sich der Schwerpunkt von der Planung auf die laufende Koordination vor Ort. Hier sorgt der SiGeKo dafür, dass das, was geplant wurde, auch eingehalten wird:

  • Koordination der Gewerke: Abstimmung der Arbeiten, damit sich Firmen nicht gegenseitig gefährden.
  • Baustellenbegehungen: Regelmäßige Kontrolle, ob die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
  • Sicherheitsbesprechungen: Organisation und Durchführung von Abstimmungen mit den Beteiligten.
  • Fortschreibung des SiGe-Plans: Anpassung an den realen Bauablauf — der Plan ist ein lebendes Dokument.
  • Hinweispflicht: Bei erkannten Verstößen oder Gefährdungen weist der SiGeKo die Verantwortlichen unverzüglich hin.
  • Unterlage für spätere Arbeiten: Zusammenstellung der Dokumentation, die bei künftigen Wartungen, Umbauten oder Abbruch wichtig wird.
Aufgabe Planung Ausführung
SiGe-Planerstellenfortschreiben
Vorankündigungeinreichen
Wechselwirkungen der Gewerkevorausdenkenlaufend prüfen
Begehungen & Besprechungenvorbereitendurchführen
Unterlage für spätere Arbeitenanlegenfertigstellen

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Die wichtigsten Dokumente

Drei Ergebnisse der SiGeKo-Arbeit begegnen Bauherren immer wieder. Jedes hat eine eigene Funktion:

Der SiGe-Plan

Das zentrale Steuerungsdokument. Er hält fest, welche Schutzmaßnahmen wann und durch wen umzusetzen sind. Mehr dazu auf unserer Leistungsseite SiGe-Plan erstellen & fortschreiben.

Die Vorankündigung

Die formale Anmeldung der Baustelle bei der zuständigen Behörde — erforderlich ab bestimmten Schwellenwerten. Details unter Vorankündigung an die Behörde.

Die Unterlage für spätere Arbeiten

Eine oft unterschätzte Dokumentation, die dem Eigentümer bei künftigen Arbeiten am Gebäude dient. Siehe Unterlage für spätere Arbeiten.

Welche Qualifikation setzen diese Aufgaben voraus?

Damit jemand diese Aufgaben rechtssicher erfüllen kann, verlangt die RAB 30 (Ziffer 4 und 5) eine klar definierte Eignung: baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie berufliche Erfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben. In der Praxis wird häufig eine mehrjährige Bauerfahrung erwartet.

Wichtig: Die Bestellung eines SiGeKo entbindet den Bauherrn nicht von seiner Verantwortung. Sie belegt aber, dass er seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist — im Schadensfall ein erheblicher Unterschied.

Häufige Fragen

Welche Aufgaben hat ein SiGeKo?
Er koordiniert die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz über alle Gewerke hinweg. In der Planung erstellt er den SiGe-Plan, reicht bei Bedarf die Vorankündigung ein und berücksichtigt Sicherheit in Ausschreibung und Terminplanung. In der Ausführung koordiniert er die Firmen, führt Begehungen durch, schreibt den SiGe-Plan fort und erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten.
Wo sind die Aufgaben des SiGeKo geregelt?
Sie ergeben sich aus § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) und werden in der RAB 30, insbesondere Ziffer 3, näher beschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Planungs- und Ausführungsphase?
In der Planungsphase werden Gefährdungen vorausgedacht und im SiGe-Plan dokumentiert. In der Ausführungsphase setzt der SiGeKo die Koordination auf der laufenden Baustelle um — durch Begehungen, Besprechungen und Fortschreibung des Plans.
Übernimmt der SiGeKo die Verantwortung des Bauherrn?
Nein. Der SiGeKo koordiniert und berät, er entbindet den Bauherrn aber nicht von dessen gesetzlicher Verantwortung. Die Bestellung eines geeigneten Koordinators belegt jedoch, dass der Bauherr seinen Pflichten nachgekommen ist.
Fazit

Die Aufgaben des SiGeKo ziehen sich durch das gesamte Bauvorhaben — von der ersten Planung bis zur Übergabe. Wer sie früh in qualifizierte Hände gibt, gewinnt einen reibungsärmeren Bauablauf und ein sauber geregeltes Haftungsprofil.

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